Angebot

SCHRIFTLICHE UND MÜNDLICHE ÜBERSETZUNGEN MIT FOLGENDEN SCHWERPUNKTEN:

  • Recht – EU-Recht , Gesetze, Gesetzesentwürfe, Registerurkunden, Gerichtsentscheidungen und Rechtsgutachten, Prozessschriftsätze, Protokolle, Beschlüsse, Satzungen, Verträge, Vollmachten, Standesamtsurkunden, Ausschreibungsdokumentation etc.;
  • Finanzen und Versicherungen – Jahresabschlüsse, Kredit- und Versicherungsverträge etc.;
  • Bankwesen – Verträge, Geschäftsordnungen, Formulare, Berichte, Rechtsgutachten etc.;
  • Marketing und Werbung – Meinungsumfragen und Marktuntersuchungen, Fragebögen, Flugblätter und Werbematerial, Broschüren, Internetseiten, Presseartikel etc.;
  • Handel – sämtliche handelsbezogene Dokumentation, Schriftverkehr im Handel, Anleitungen etc.
  • Medien – Handelsgespräche, Marktuntersuchungen – und Marktumfragen, Präsentationen, Presseartikel etc.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Beglaubigte Übersetzungen werden von einem vereidigten Übersetzer erstellt, der sich auf die Übertragung von Prozessschriftsätzen, amtlichen Dokumenten und die Beglaubigung fremdsprachiger Abschriften dieser Dokumente spezialisiert und Übersetzungen sowie von Dritten erstellte Abschriften beglaubigen kann. Bei der Beglaubigung von Übersetzungen und Abschriften bedient sich der vereidigte Übersetzer eines Siegels, das in der Umschrift seinen Vor- und Zunamen und in der Mitte - die Bezeichnung der Sprache, für die der Übersetzer seine Übersetzerberechtigung erlangt hat, sowie die Nummer der Eintragung in das Verzeichnis der vereidigten Übersetzer führt. Auf allen von dem vereidigten Übersetzer ausgestellten beglaubigten Dokumenten wird die Nummer angeführt, unter der die Übersetzung oder die Abschrift in dem Urkundenbuch des Übersetzers verzeichnet wurde. In dem Urkundenbuch wird auch registriert, ob die Übersetzung von einer Urschrift oder Kopie angefertigt wurde. Die Ausübung des Berufs eines vereidigten Übersetzers in Polen ist in dem Gesetz über den Beruf eines staatlich anerkannten Übersetzers und Dolmetschers vom 20. November 2004 geregelt. Das Verzeichnis der vereidigten Übersetzer in Polen ist den Internetseiten des Justizministeriums zu entnehmen: www.ms.gov.pl.

Beispiele solcher Dokumente:

  • Standesamtsurkunden (Geburts- , Heirats- und Sterbeurkunden)
  • Diplome und Abschlusszeugnisse von Schulen, Universitäten, Kursen etc.
  • Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Kaufvertrag bzw. Rechnung)
  • Erbschaftsdokumente
  • Notarielle Urkunden (Verträge, Protokolle, Satzungen etc.)
  • Gerichtsschriftstücke (Klageschriften, Urteile, Entscheidungen, Prozessschriften etc.)
  • Firmendokumente (Abschriften aus dem Landesgerichtsregister, Bescheinigungen über den Firmensitz etc.)
  • Handels- und Zolldokumente

DOLMETSCHEN

Ich beschäftige mich auch mit mündlichen Übersetzungen. Ich dolmetsche konsekutiv während zahlreicher Konferenzen, Symposien, Präsentationen, Verhandlungen und Handelsgespräche.

Als staatlich anerkannte vereidigte Übersetzerin dolmetsche ich auch im Auftrag staatlicher Organe, das heißt für Gerichte, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Standesämter sowie in Notar- und Rechtsanwaltskanzleien.

Ich biete wettbewerbsfähige Preise. Der Preis für die Dienstleistung wird individuell verhandelt.